Der Firmpate ist die Person, die beim Gang zum Bischof neben dem Firmling steht. Das Amt hat eine lange Tradition, ist im Kirchenrecht geregelt und wird in den Pfarreien unterschiedlich streng gehandhabt. Dieser Artikel erklärt, wer Firmpate werden darf, was die Aufgabe umfasst, ob Eltern oder Geschwister in Frage kommen und wie Firmlinge jemanden finden und fragen.
Wer Firmpate werden darf
Das Kirchenrecht sagt, dass dem Firmling nach Möglichkeit ein Pate zur Seite stehen soll (can. 892 CIC). Wer das Amt übernehmen kann, richtet sich nach den Regeln für Taufpaten (can. 893 in Verbindung mit can. 874):
- Mindestens 16 Jahre alt. Der Bischof kann für sein Bistum ein anderes Alter festlegen, und der Pfarrer kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
- Katholisch, gefirmt und zur Erstkommunion gegangen. Der Pate soll die drei Initiationssakramente selbst empfangen haben.
- Ein Leben, das dem Glauben und der Aufgabe entspricht. So formuliert es das Kirchenrecht; in der Praxis heißt das vor allem, dass die Person nicht aus der Kirche ausgetreten ist.
- Nicht Vater oder Mutter des Firmlings. Eltern können nach Kirchenrecht nicht Paten ihrer eigenen Kinder sein (can. 874 §1 Nr. 5).
- Keine kirchenrechtliche Strafe. Ein seltener Fall, der in der Pfarreipraxis kaum vorkommt.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann in Deutschland kein Patenamt übernehmen; das haben die deutschen Bischöfe 2012 im Dekret zum Kirchenaustritt festgehalten. Wer evangelisch ist, kann nicht Firmpate sein. Anders als bei der Taufe gibt es bei der Firmung auch kein Zeugenamt für Christen anderer Konfession; das Amt ist auf katholische Christen beschränkt. Das Alter von 16 Jahren gilt zum Zeitpunkt der Firmung.
Darf der Taufpate auch Firmpate sein?
Ja, und die Kirche wünscht es sich sogar ausdrücklich: Das Kirchenrecht empfiehlt, dass der Taufpate auch die Firmpatenschaft übernimmt, um den Zusammenhang der beiden Sakramente sichtbar zu machen (can. 893 §2). In der Praxis wählen viele Jugendliche trotzdem jemand anderen, etwa weil der Kontakt zum Taufpaten abgerissen ist oder weil sie sich mit 15 eine andere Bezugsperson wünschen als die, die ihre Eltern bei der Taufe ausgesucht haben. Beides ist in Ordnung.
Können Eltern, Geschwister oder Freunde Firmpaten sein?
Eltern: Nein, nach Kirchenrecht ausgeschlossen. Manche Pfarreien lassen es zu, dass ein Elternteil beim Gang zum Bischof begleitet, wenn kein Pate gefunden wird; als Pate eingetragen wird die Person dann nicht.
Geschwister, Cousins, Tanten, Onkel, Großeltern: Ja, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Ältere Geschwister ab 16 sind eine häufige und gute Wahl.
Freunde, Nachbarn, Gruppenleiter: Ja. Es muss keine Verwandtschaft bestehen. Viele Firmlinge wählen eine Person aus der Pfarrei, mit der sie in der Jugendarbeit zu tun haben.
Der Partner oder die Partnerin eines Elternteils: Ja, wenn die Person nicht selbst rechtlich Elternteil ist.
Ein oder zwei Firmpaten?
Bei der Taufe sind ein Pate oder ein Pate und eine Patin möglich. Bei der Firmung ist nur ein Pate vorgesehen, und das Kirchenrecht spricht von „einem Paten". Einzelne Pfarreien sind hier großzügiger und lassen zwei Personen mitgehen; eingetragen wird in der Regel eine. Wer zwei Menschen ehren möchte, kann die zweite Person als Begleitung einladen.
Aufgaben des Firmpaten
Vor der Firmung
- Der Pfarrei die Übernahme bestätigen, meist mit einem kurzen Formular oder einer Patenbescheinigung der eigenen Pfarrei. Viele Pfarreien verlangen den Nachweis nur, wenn der Pate nicht im Ort wohnt.
- Sich für die Firmvorbereitung interessieren: nachfragen, wie die Gruppenstunden laufen, zu einem Patentreffen kommen, wenn die Pfarrei eines anbietet.
- Gemeinsam den Firmspruch aussuchen. Das ist für viele Firmlinge der Moment, in dem das Patenamt konkret wird.
- Zur Probe vor dem Firmgottesdienst mitkommen, wenn die Pfarrei die Paten dazu einlädt.
Während der Firmung
- Neben dem Firmling sitzen und mit ihm zum Bischof gehen.
- Bei der Salbung die rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings legen. Das ist das sichtbare Zeichen: Ich stehe hinter dir.
- Wenn der Bischof fragt, wie der Firmling heißt, antwortet je nach Bistum der Pate. Die Firmleitung sagt vorher, was üblich ist.
Nach der Firmung
- Ansprechbar bleiben. Das Patenamt endet nicht mit der Feier; die Kirche sieht den Paten als Begleiter im Glauben und im Leben, so wie den Taufpaten.
- Ein Geschenk ist Tradition, aber keine Pflicht. Ideen mit Sinn: eine Bibel oder ein Gebetbuch, ein Kreuz, eine gemeinsame Unternehmung, ein Beitrag zu etwas, das der Firmling sich lange wünscht.
Wie Firmlinge einen Paten finden und fragen
Die Pfarrei fragt den Namen des Paten meist ein bis zwei Monate vor der Firmung ab, oft zusammen mit dem Firmspruch. Wer noch niemanden hat, kann so vorgehen:
- Überlegen, wer zu mir gehört: Wem vertraue ich, mit wem kann ich über Dinge reden, die mir wichtig sind? Das darf ein älteres Geschwister sein, ein Onkel, eine Freundin der Familie oder jemand aus der Pfarrei.
- Voraussetzungen klären: Ist die Person katholisch und gefirmt? Wenn unklar, einfach fragen. Wer die Firmung nicht hat, kann sie als Erwachsener nachholen, oft sogar noch rechtzeitig.
- Persönlich fragen: nicht per Nachricht zwischen Tür und Angel, sondern bei einem Treffen. Die meisten Menschen empfinden die Frage als Ehre.
- Der Pfarrei melden: Name, Adresse und, falls verlangt, die Patenbescheinigung der Heimatpfarrei des Paten.
Firmpate ohne eigene Firmung: was tun?
Häufiger Fall: Der Wunschpate ist katholisch, wurde aber nie gefirmt. Dann gibt es zwei Wege. Die Person holt die Firmung in einer Erwachsenenfirmung nach; viele Bistümer bieten das mehrmals im Jahr mit kurzer Vorbereitung an, das Pfarrbüro kennt die Termine. Oder der Firmling wählt jemand anderen und lädt die Person als Begleitung ein. Was nicht geht: die Firmung des Paten weglassen und hoffen, dass niemand nachfragt. Die Pfarrei muss die Voraussetzungen prüfen, weil das Patenamt im Firmbuch eingetragen wird.
Quellen und weiterführende Links
- Codex Iuris Canonici, cann. 874, 892, 893, codex-iuris-canonici.de
- Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1311, vatican.va
- Katholische Kirche Steiermark: Firmpate / Firmpatin, ein Amt fürs Leben