Ratgeber · Für Firmlinge, Eltern und Paten

Firmalter: Ab wann wird gefirmt und warum ist das je Bistum verschieden?

Ein einheitliches Firmalter gibt es nicht. Das Kirchenrecht nennt das Unterscheidungsalter von etwa sieben Jahren, überlässt die Festlegung aber den Bischöfen. In Deutschland wird meist mit 14 bis 16 Jahren gefirmt, in einigen bayerischen Bistümern schon mit 11 oder 12, in Teilen der Schweiz erst mit 17 oder 18.

Michael Ackstaller · Gründer von Firmpass, entwickelt die Software gemeinsam mit Pfarreien Stand: · Lesezeit ca. 6 Min.

„Ab wann wird mein Kind gefirmt?" ist eine der häufigsten Fragen an Pfarrbüros, und die Antwort lautet fast immer: „Das kommt auf das Bistum an." Dieser Artikel erklärt, was das Kirchenrecht vorgibt, warum die Bistümer im deutschsprachigen Raum so unterschiedliche Regelungen haben, welche Modelle es gibt und was gilt, wenn jemand die Firmung als Erwachsener nachholt.

Was das Kirchenrecht sagt

Der Codex Iuris Canonici legt fest, dass die Firmung „um das Unterscheidungsalter" gespendet werden soll, also etwa mit sieben Jahren, es sei denn, die Bischofskonferenz bestimmt ein anderes Alter oder es liegt Todesgefahr vor (can. 891). Die Deutsche Bischofskonferenz hat kein einheitliches Firmalter festgelegt; jeder Diözesanbischof regelt es für sein Bistum. Ähnlich ist es in Österreich und der Schweiz. Ergebnis: Das Firmalter reicht im deutschsprachigen Raum von der fünften Klasse bis zur Volljährigkeit.

Die Spanne ist kein Versehen, sondern Ausdruck zweier theologischer Sichtweisen. Die eine betont die Firmung als Vollendung der Taufe und Teil der Eingliederung, die möglichst nah an Taufe und Erstkommunion liegen sollte; sie spricht für ein frühes Firmalter. Die andere betont die persönliche, bewusste Entscheidung der Firmlinge und spricht für ein Alter, in dem Jugendliche eigenständig urteilen können.

Die drei Modelle im deutschsprachigen Raum

ModellAlterTypische KlassenstufeBegründung
Frühe Firmungetwa 11 bis 13 Jahre5. bis 7. KlasseNähe zu Taufe und Erstkommunion, Kinder sind noch gut über die Pfarrei erreichbar.
Jugendfirmungetwa 14 bis 16 Jahre8. bis 10. KlasseVerbreitetstes Modell in Deutschland. Jugendliche können die Entscheidung bewusst treffen, Firmvorbereitung als Jugendarbeit.
Späte Firmungetwa 16 bis 18 Jahreab der 10. Klasse bis zur VolljährigkeitFirmung als Entscheidung junger Erwachsener, oft in der Schweiz („Firmung ab 18").

Beispiele nach Bistum

Die Tabelle nennt Beispiele für die übliche Praxis. Die Bistümer ändern ihre Regelungen gelegentlich, und Pfarreien haben innerhalb des Rahmens Spielraum. Verbindlich ist immer die Auskunft der eigenen Pfarrei oder die Firmseite des Bistums.

BistumÜbliches FirmalterModell
Regensburgetwa 11 bis 12 Jahrefrühe Firmung
Passauetwa 11 bis 12 Jahrefrühe Firmung
Eichstättetwa 12 bis 13 Jahrefrühe Firmung
München und Freisingetwa 14 bis 15 JahreJugendfirmung
Kölnab 14 JahrenJugendfirmung
Münsteretwa 15 bis 16 JahreJugendfirmung
Hildesheim, Mainz, Freiburg, Trier u. a.etwa 14 bis 16 JahreJugendfirmung
Innsbruck (Österreich)etwa 12 Jahrefrühe Firmung
Wien (Österreich)etwa 14 JahreJugendfirmung
Basel, Chur, St. Gallen (Schweiz)häufig 16 bis 18 Jahrespäte Firmung

Innerhalb Bayerns liegen die Bistümer besonders weit auseinander: Regensburg und Passau firmen Kinder kurz nach der Erstkommunion, München und Freising Jugendliche in der Mittelstufe. Wer umzieht, kann deshalb erleben, dass die Firmung im neuen Bistum schon vorbei oder noch Jahre entfernt ist. In solchen Fällen hilft das Pfarrbüro; eine Firmung im alten Bistum oder in einer anderen Pfarrei ist mit Zustimmung des eigenen Pfarrers möglich.

Was ein früheres oder späteres Firmalter für die Vorbereitung bedeutet

Das Firmalter prägt die Firmvorbereitung stärker als jedes Konzept. Bei Elf- und Zwölfjährigen sind Eltern und Grundschulpfarrei noch nah dran, die Vorbereitung ähnelt der Erstkommunionvorbereitung mit Gruppenstunden am Nachmittag und hoher Beteiligung. Bei 15- und 16-Jährigen konkurriert die Firmung mit Schule, Sport und Freundeskreis; die Vorbereitung muss als Jugendarbeit überzeugen, mit Wochenende, Projekten und jungen Firmhelfern, und die Entscheidung, sich firmen zu lassen, fällt deutlich bewusster, aber auch seltener. Späte Firmungen ab 17 erreichen weniger Jugendliche, dafür solche, die es wirklich wollen.

Für Pfarreien heißt das: Die Vorbereitung muss zum Alter passen, nicht umgekehrt. Wie sich ein Firmkurs planen lässt, steht im Leitfaden Firmvorbereitung organisieren.

Wie sich das Firmalter entwickelt hat

In den ersten Jahrhunderten wurden Taufe, Salbung und Eucharistie in einer Feier gespendet, wie es die Ostkirchen bis heute tun. Als im Westen die Bischöfe nicht mehr bei jeder Taufe dabei sein konnten, trennte sich die Firmung von der Taufe und wanderte in ein späteres Alter. Über Jahrhunderte lag sie um das siebte Lebensjahr, was das Kirchenrecht bis heute als Grundregel nennt. Im 20. Jahrhundert verschob sie sich in vielen Ländern ins Jugendalter, weil die Firmung zunehmend als bewusste Entscheidung verstanden wurde. Die Diskussion ist nicht abgeschlossen: Einige Bistümer haben ihr Firmalter in den vergangenen Jahren angehoben, andere denken über eine Rückkehr zu jüngeren Firmlingen nach, um die Kinder noch im Umfeld von Erstkommunion und Ministrantenarbeit zu erreichen.

Firmalter und Klassenstufe: was Eltern wissen sollten

Pfarreien laden in der Regel einen ganzen Jahrgang ein, meist über die Schulen oder die Tauflisten des Pfarrbüros. Wer im Einladungsjahrgang ist, bekommt Post; wer älter ist und die Firmung noch nicht empfangen hat, meldet sich einfach selbst. Ein paar Punkte, die immer wieder Fragen auslösen:

  • Der Stichtag: Entscheidend ist meist die Klassenstufe oder das Geburtsjahr, nicht das genaue Alter am Firmtag. Wer im Jahrgang ist, aber erst kurz nach der Firmung Geburtstag hat, wird in aller Regel trotzdem gefirmt.
  • Geschwister: Viele Pfarreien firmen auf Wunsch jüngere Geschwister mit, wenn sie das Mindestalter des Bistums erreicht haben. Das entscheidet der Pfarrer.
  • Umzug: Nach einem Umzug in ein Bistum mit anderem Firmalter kann die Firmung in der alten Pfarrei oder bei Verwandten stattfinden; dafür braucht es die Zustimmung der eigenen Pfarrei, meist formlos per E-Mail.
  • Firmung vor der Erstkommunion: In seltenen Fällen, etwa bei später Taufe, kann die Reihenfolge abweichen. Die Kirche wünscht, dass die Firmung vor der Erstkommunion liegt, wenn beides nachgeholt wird; in der Praxis regelt das die Pfarrei mit dem Bistum.

Gibt es ein Mindestalter oder ein Höchstalter?

Ein Mindestalter im strengen Sinn gibt es nur über das Unterscheidungsalter; in Todesgefahr wird auch ein Säugling gefirmt. Ein Höchstalter gibt es nicht. Wer als Jugendlicher nicht gefirmt wurde, kann die Firmung jederzeit nachholen.

Firmung als Erwachsener

Die Erwachsenenfirmung ist in allen Bistümern möglich und häufiger, als viele denken. Typische Anlässe: die kirchliche Trauung, für die die Firmung empfohlen wird, die Übernahme eines Patenamts, für das die Firmung Voraussetzung ist, oder der eigene Wunsch nach Jahren der Distanz. Die Vorbereitung umfasst meist wenige Abende oder einen Tag; gefirmt wird häufig im Dom an festen Terminen im Jahr. Wer noch nicht getauft ist, geht den Weg des Erwachsenenkatechumenats und empfängt Taufe, Firmung und Erstkommunion in einer Feier, klassisch in der Osternacht.

Häufige Fragen: Firmalter: Ab wann wird gefirmt und warum ist das je Bistum verschieden?

Ab wann kann man sich firmen lassen?

Das legt das Bistum fest. In Deutschland meist ab 14 Jahren, in Regensburg, Passau und Eichstätt schon ab etwa 11 oder 12, in Teilen der Schweiz erst ab 16 bis 18. Die eigene Pfarrei gibt die verbindliche Auskunft.

Kann man die Firmung ein Jahr verschieben?

Ja. Wer sich noch nicht bereit fühlt, meldet sich im nächsten Jahrgang an. Viele Pfarreien nehmen auch Jugendliche auf, die älter sind als der reguläre Jahrgang.

Kann man früher gefirmt werden als der eigene Jahrgang?

In Ausnahmefällen, etwa bei Umzug in ein Bistum mit anderem Firmalter oder bei Geschwistern. Das entscheidet der Pfarrer. Ein Anspruch besteht nicht.

Warum wird in manchen Bistümern so früh gefirmt?

Weil dort die Firmung als Abschluss der Eingliederung nah bei Taufe und Erstkommunion verstanden wird und weil Kinder in diesem Alter über die Pfarrei noch gut erreichbar sind. Andere Bistümer setzen auf die bewusste Entscheidung im Jugendalter.

Ist die Firmung mit 18 noch möglich?

Ja, in jedem Alter. Ab etwa 18 läuft sie als Erwachsenenfirmung mit eigener, kurzer Vorbereitung.

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