„Ab wann wird mein Kind gefirmt?" ist eine der häufigsten Fragen an Pfarrbüros, und die Antwort lautet fast immer: „Das kommt auf das Bistum an." Dieser Artikel erklärt, was das Kirchenrecht vorgibt, warum die Bistümer im deutschsprachigen Raum so unterschiedliche Regelungen haben, welche Modelle es gibt und was gilt, wenn jemand die Firmung als Erwachsener nachholt.
Was das Kirchenrecht sagt
Der Codex Iuris Canonici legt fest, dass die Firmung „um das Unterscheidungsalter" gespendet werden soll, also etwa mit sieben Jahren, es sei denn, die Bischofskonferenz bestimmt ein anderes Alter oder es liegt Todesgefahr vor (can. 891). Die Deutsche Bischofskonferenz hat kein einheitliches Firmalter festgelegt; jeder Diözesanbischof regelt es für sein Bistum. Ähnlich ist es in Österreich und der Schweiz. Ergebnis: Das Firmalter reicht im deutschsprachigen Raum von der fünften Klasse bis zur Volljährigkeit.
Die Spanne ist kein Versehen, sondern Ausdruck zweier theologischer Sichtweisen. Die eine betont die Firmung als Vollendung der Taufe und Teil der Eingliederung, die möglichst nah an Taufe und Erstkommunion liegen sollte; sie spricht für ein frühes Firmalter. Die andere betont die persönliche, bewusste Entscheidung der Firmlinge und spricht für ein Alter, in dem Jugendliche eigenständig urteilen können.
Die drei Modelle im deutschsprachigen Raum
| Modell | Alter | Typische Klassenstufe | Begründung |
|---|---|---|---|
| Frühe Firmung | etwa 11 bis 13 Jahre | 5. bis 7. Klasse | Nähe zu Taufe und Erstkommunion, Kinder sind noch gut über die Pfarrei erreichbar. |
| Jugendfirmung | etwa 14 bis 16 Jahre | 8. bis 10. Klasse | Verbreitetstes Modell in Deutschland. Jugendliche können die Entscheidung bewusst treffen, Firmvorbereitung als Jugendarbeit. |
| Späte Firmung | etwa 16 bis 18 Jahre | ab der 10. Klasse bis zur Volljährigkeit | Firmung als Entscheidung junger Erwachsener, oft in der Schweiz („Firmung ab 18"). |
Beispiele nach Bistum
Die Tabelle nennt Beispiele für die übliche Praxis. Die Bistümer ändern ihre Regelungen gelegentlich, und Pfarreien haben innerhalb des Rahmens Spielraum. Verbindlich ist immer die Auskunft der eigenen Pfarrei oder die Firmseite des Bistums.
| Bistum | Übliches Firmalter | Modell |
|---|---|---|
| Regensburg | etwa 11 bis 12 Jahre | frühe Firmung |
| Passau | etwa 11 bis 12 Jahre | frühe Firmung |
| Eichstätt | etwa 12 bis 13 Jahre | frühe Firmung |
| München und Freising | etwa 14 bis 15 Jahre | Jugendfirmung |
| Köln | ab 14 Jahren | Jugendfirmung |
| Münster | etwa 15 bis 16 Jahre | Jugendfirmung |
| Hildesheim, Mainz, Freiburg, Trier u. a. | etwa 14 bis 16 Jahre | Jugendfirmung |
| Innsbruck (Österreich) | etwa 12 Jahre | frühe Firmung |
| Wien (Österreich) | etwa 14 Jahre | Jugendfirmung |
| Basel, Chur, St. Gallen (Schweiz) | häufig 16 bis 18 Jahre | späte Firmung |
Innerhalb Bayerns liegen die Bistümer besonders weit auseinander: Regensburg und Passau firmen Kinder kurz nach der Erstkommunion, München und Freising Jugendliche in der Mittelstufe. Wer umzieht, kann deshalb erleben, dass die Firmung im neuen Bistum schon vorbei oder noch Jahre entfernt ist. In solchen Fällen hilft das Pfarrbüro; eine Firmung im alten Bistum oder in einer anderen Pfarrei ist mit Zustimmung des eigenen Pfarrers möglich.
Was ein früheres oder späteres Firmalter für die Vorbereitung bedeutet
Das Firmalter prägt die Firmvorbereitung stärker als jedes Konzept. Bei Elf- und Zwölfjährigen sind Eltern und Grundschulpfarrei noch nah dran, die Vorbereitung ähnelt der Erstkommunionvorbereitung mit Gruppenstunden am Nachmittag und hoher Beteiligung. Bei 15- und 16-Jährigen konkurriert die Firmung mit Schule, Sport und Freundeskreis; die Vorbereitung muss als Jugendarbeit überzeugen, mit Wochenende, Projekten und jungen Firmhelfern, und die Entscheidung, sich firmen zu lassen, fällt deutlich bewusster, aber auch seltener. Späte Firmungen ab 17 erreichen weniger Jugendliche, dafür solche, die es wirklich wollen.
Für Pfarreien heißt das: Die Vorbereitung muss zum Alter passen, nicht umgekehrt. Wie sich ein Firmkurs planen lässt, steht im Leitfaden Firmvorbereitung organisieren.
Wie sich das Firmalter entwickelt hat
In den ersten Jahrhunderten wurden Taufe, Salbung und Eucharistie in einer Feier gespendet, wie es die Ostkirchen bis heute tun. Als im Westen die Bischöfe nicht mehr bei jeder Taufe dabei sein konnten, trennte sich die Firmung von der Taufe und wanderte in ein späteres Alter. Über Jahrhunderte lag sie um das siebte Lebensjahr, was das Kirchenrecht bis heute als Grundregel nennt. Im 20. Jahrhundert verschob sie sich in vielen Ländern ins Jugendalter, weil die Firmung zunehmend als bewusste Entscheidung verstanden wurde. Die Diskussion ist nicht abgeschlossen: Einige Bistümer haben ihr Firmalter in den vergangenen Jahren angehoben, andere denken über eine Rückkehr zu jüngeren Firmlingen nach, um die Kinder noch im Umfeld von Erstkommunion und Ministrantenarbeit zu erreichen.
Firmalter und Klassenstufe: was Eltern wissen sollten
Pfarreien laden in der Regel einen ganzen Jahrgang ein, meist über die Schulen oder die Tauflisten des Pfarrbüros. Wer im Einladungsjahrgang ist, bekommt Post; wer älter ist und die Firmung noch nicht empfangen hat, meldet sich einfach selbst. Ein paar Punkte, die immer wieder Fragen auslösen:
- Der Stichtag: Entscheidend ist meist die Klassenstufe oder das Geburtsjahr, nicht das genaue Alter am Firmtag. Wer im Jahrgang ist, aber erst kurz nach der Firmung Geburtstag hat, wird in aller Regel trotzdem gefirmt.
- Geschwister: Viele Pfarreien firmen auf Wunsch jüngere Geschwister mit, wenn sie das Mindestalter des Bistums erreicht haben. Das entscheidet der Pfarrer.
- Umzug: Nach einem Umzug in ein Bistum mit anderem Firmalter kann die Firmung in der alten Pfarrei oder bei Verwandten stattfinden; dafür braucht es die Zustimmung der eigenen Pfarrei, meist formlos per E-Mail.
- Firmung vor der Erstkommunion: In seltenen Fällen, etwa bei später Taufe, kann die Reihenfolge abweichen. Die Kirche wünscht, dass die Firmung vor der Erstkommunion liegt, wenn beides nachgeholt wird; in der Praxis regelt das die Pfarrei mit dem Bistum.
Gibt es ein Mindestalter oder ein Höchstalter?
Ein Mindestalter im strengen Sinn gibt es nur über das Unterscheidungsalter; in Todesgefahr wird auch ein Säugling gefirmt. Ein Höchstalter gibt es nicht. Wer als Jugendlicher nicht gefirmt wurde, kann die Firmung jederzeit nachholen.
Firmung als Erwachsener
Die Erwachsenenfirmung ist in allen Bistümern möglich und häufiger, als viele denken. Typische Anlässe: die kirchliche Trauung, für die die Firmung empfohlen wird, die Übernahme eines Patenamts, für das die Firmung Voraussetzung ist, oder der eigene Wunsch nach Jahren der Distanz. Die Vorbereitung umfasst meist wenige Abende oder einen Tag; gefirmt wird häufig im Dom an festen Terminen im Jahr. Wer noch nicht getauft ist, geht den Weg des Erwachsenenkatechumenats und empfängt Taufe, Firmung und Erstkommunion in einer Feier, klassisch in der Osternacht.
Quellen und weiterführende Links
- Codex Iuris Canonici, can. 891 (Firmalter), codex-iuris-canonici.de
- Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1306–1311, vatican.va
- katholisch.de: Die Firmung, darum geht es
- Firmseiten der Bistümer, z. B. Bistum Münster, Erzbistum Köln, Erzdiözese München und Freising