„Wie melde ich mein Kind zur Firmung an?" ist eine der häufigsten Fragen, die Pfarrbüros im Herbst hören. Die Antwort ist überall ähnlich und trotzdem verwirrend, weil jede Pfarrei ihre eigenen Termine, Formulare und Wege hat. Dieser Artikel erklärt den typischen Ablauf, damit Eltern und Jugendliche wissen, was auf sie zukommt, welche Unterlagen gebraucht werden und was zu tun ist, wenn etwas nicht in den Plan passt. Er richtet sich an Familien. Wer die Anmeldung in der Pfarrei organisiert, findet den passenden Leitfaden unter Anmeldung zur Firmung organisieren.
Wer sich zur Firmung anmelden kann
Zur Firmung anmelden kann sich, wer katholisch getauft ist und das Firmalter seines Bistums erreicht hat. Das liegt je nach Bistum zwischen etwa 11 und 18 Jahren, meist bei 14 bis 16; die Einzelheiten stehen im Artikel Firmalter je Bistum. In den meisten Pfarreien wird ein ganzer Jahrgang eingeladen, etwa alle Getauften, die in einem bestimmten Jahr geboren sind oder eine bestimmte Klassenstufe besuchen. Wer den Jahrgang verpasst hat oder erst später den Wunsch nach der Firmung entwickelt, kann sich in jedem folgenden Jahr anmelden. Auch Erwachsene werden gefirmt, meist in einer eigenen Vorbereitung des Bistums.
Die Erstkommunion ist in vielen Bistümern Voraussetzung. Wer sie nicht empfangen hat, wird deshalb nicht abgewiesen, sondern zum Gespräch eingeladen; oft lässt sich die Erstkommunion in die Firmvorbereitung einbauen.
So läuft die Anmeldung in den meisten Pfarreien
- Der Brief kommt. Die Pfarrei schreibt alle katholisch getauften Jugendlichen des Jahrgangs an, deren Adresse sie über die Meldedaten kennt. Der Brief nennt den Firmtermin, den Informationsabend und den Anmeldeschluss. Kein Brief bekommen? Das passiert nach einem Umzug oder wenn die Taufe in einer anderen Pfarrei war. Einfach im Pfarrbüro anrufen.
- Informationsabend. Meist vier bis sechs Wochen vor Anmeldeschluss stellt das Firmteam Konzept, Termine und Erwartungen vor. Hier lassen sich Fragen klären und oft direkt Anmeldungen abgeben.
- Anmeldeformular ausfüllen. Auf Papier, als PDF oder online, je nach Pfarrei. Gefragt werden die Angaben zum Firmling, zur Taufe, zu den Eltern und ein Notfallkontakt, dazu ein Datenschutzhinweis und getrennte Einwilligungen etwa für Fotos.
- Abgeben bis zum Anmeldeschluss. Der liegt in der Regel fünf bis acht Monate vor der Firmung. Danach werden die Gruppen eingeteilt.
- Bestätigung und Gruppeneinteilung. Zwei bis drei Wochen nach Anmeldeschluss kommt die Bestätigung mit Firmgruppe, Terminen und Ansprechpartner. Dann beginnt die Vorbereitung.
Welche Unterlagen gebraucht werden
- Ausgefülltes Anmeldeformular mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
- Taufdatum und Taufpfarrei, meist aus dem Stammbuch oder der Taufurkunde
- Taufbescheinigung nur, wenn die Taufe in einer anderen Pfarrei stattgefunden hat; sie stellt die Taufpfarrei aus, ein Anruf genügt
- Jahr und Pfarrei der Erstkommunion, falls gefragt
- Kontaktdaten der Eltern und ein Notfallkontakt für Fahrten
- Freiwillig: Hinweise zu Ernährung, Allergien oder Medikamenten für das Firmwochenende
Firmpate und Firmspruch werden bei der Anmeldung noch nicht gebraucht. Beides wird in den meisten Pfarreien erst im Lauf der Vorbereitung festgelegt, oft einige Wochen vor der Firmung. Wer sich früh Gedanken machen will: Wer Firmpate werden kann.
Anmeldung in einer anderen Pfarrei
Zuständig ist grundsätzlich die Wohnortpfarrei. Es gibt aber gute Gründe, sich anderswo anzumelden: Freunde aus der Schule sind in einer Nachbarpfarrei, die Familie ist dort verwurzelt, oder die Termine passen besser. Das ist möglich, braucht aber die Zustimmung beider Pfarreien. Der übliche Weg: In der Wunschpfarrei anfragen, ob eine Aufnahme möglich ist, dann im eigenen Pfarrbüro um die Zustimmung bitten. Die Firmung wird später an die Taufpfarrei gemeldet, damit sie im Taufbuch eingetragen wird; darum kümmert sich die firmende Pfarrei.
Frist verpasst, Brief nicht bekommen, umgezogen
Keine dieser Situationen ist ein Ausschlussgrund. Nach dem Anmeldeschluss werden die Gruppen eingeteilt, deshalb bitten Pfarreien um pünktliche Anmeldung. Wer sich danach meldet, wird in den meisten Fällen noch aufgenommen, solange die Vorbereitung nicht weit fortgeschritten ist. Der einzige richtige Schritt ist, sofort im Pfarrbüro anzurufen und nicht bis zum nächsten Elternbrief zu warten. Nach einem Umzug hilft ein Anruf in der neuen Pfarrei; sie kann die Anmeldung übernehmen und die Taufdaten bei der alten Pfarrei anfordern.
Datenschutz: Was mit den Angaben passiert
Kirchliche Stellen unterliegen dem Kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG), das der DSGVO entspricht. Die Pfarrei muss beim Anmeldeformular darüber informieren, wer die Daten verarbeitet, wofür und wie lange. Die Angaben zur Taufe und zur Person werden dauerhaft im Firmbuch geführt, die Organisationsdaten der Vorbereitung nur so lange wie nötig. Einwilligungen für Fotos oder eine Messenger-Gruppe sind freiwillig und dürfen keine Bedingung für die Teilnahme sein. Wer Fotos nicht möchte, kreuzt Nein an und nimmt trotzdem teil.
Tipp: Fragt beim Anmelden, wie die Kommunikation in der Firmvorbereitung läuft. Eine WhatsApp-Gruppe mit allen Handynummern der Jugendlichen ist bequem, aber für eine Pfarrei kein guter Weg. Viele Pfarreien nutzen inzwischen eine eigene App oder einen Gruppenchat ohne Nummerntausch.
Nach der Anmeldung: Was auf den Firmling zukommt
Die Firmvorbereitung dauert meist zwischen einem halben und einem ganzen Jahr. Typische Bestandteile sind wöchentliche oder vierzehntägige Gruppenstunden, ein Firmwochenende, einige Gottesdienste, ein soziales Projekt oder eine Aktion in der Gemeinde und ein Gespräch mit dem Firmspender oder dem Pfarrer. Die Pfarrei legt fest, welche Termine verpflichtend sind, und dokumentiert die Teilnahme. Wer krank ist oder eine Klassenfahrt hat, meldet sich vorher ab, dann lässt sich fast immer eine Lösung finden. Einen Überblick über den Ablauf des Sakraments selbst gibt der Artikel Firmung: Bedeutung und Ablauf.
Quellen und weiterführende Links
- Codex Iuris Canonici, can. 889 bis 896 (Firmung: Empfänger, Alter, Pate, Eintragung), vatican.va
- Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1285 bis 1321 (Sakrament der Firmung), vatican.va
- Firmalter und Regelungen der einzelnen Bistümer: Firmalter je Bistum